B. Kintz-Herb/ Dr. B. Bjarnason/ N. Hoffmann/ V. Schindler/ S. Weiler

FAQ - häufig gestellte Fragen

Wie kann ich einen Termin zur Ernährungsberatung vereinbaren?

Sie können uns telefonisch unter 07223/806075 erreichen. Falls wir gerade im Gespräch sind, dürfen Sie auf den Anrufbeantworter sprechen und wir rufen Sie gerne zurück. Alternativ können Sie uns auch eine Mail an info@ernaehrungspraxis-baden.com schreiben.

Wie lange ist die Wartezeit, bis ich einen Termin bekomme?

In der Regel müssen Sie nicht länger als 2 Wochen auf einen Erstberatungstermin warten.

Ich habe eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von meinem Arzt für eine Ernährungsberatung bekommen. Was soll ich  nun tun?

 Sie rufen bei Ihrer Krankenkasse an und fragen, ob Sie direkt mit uns einen Termin vereinbaren können oder ob Ihre Krankenkasse vorab einen Kostenvoranschlag von uns benötigt.
Ist dies der Fall, dürfen Sie uns gerne telefonisch unter 07223/806075 kontaktieren oder uns eine Mail an info@ernaehrungspraxis-baden.com schicken. Dann lassen wir Ihnen per Mail einen Kostenvoranschlag zukommen, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Sobald Sie eine Rückmeldung von Ihrer Krankenkasse bekommen haben, melden Sie sich wieder bei uns und wir vereinbaren einen Termin.

Was ist eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?

Eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist eine Art Überweisung zur Ernährungsberatung. Sie enthält Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum), Ihre Krankenkassen-Versichertennummer und Ihre Diagnose.
Manche Ärzte stellen auch ein grünes Rezept oder ein Privatrezept aus. Auch diese werden als Überweisung zur Ernährungsberatung von den Krankenkassen und von uns akzeptiert.

Warum brauche ich eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?

Sie brauchen nur dann eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben, die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Nur bei Vorliegen einer Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung werden die Kosten für die Beratung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst.

Wie bekomme ich eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?

Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungsberatung kann Ihnen jeder Arzt, jede Klinik und jeder Psychologe ausstellen.

Mein Arzt weiß nicht, was eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist. Was
kann ich tun? 

Das ist kein Problem. Hier können Sie sich eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung als PDF-Dokument herunterladen. Drucken Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus und lassen Sie Ihren Arzt die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen.

Kann ich auch ohne Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung eine Beratung bekommen?

Ja. Die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung brauchen Sie nur für eine Bezuschussung der Krankenkasse.

Ich habe keine Erkrankung, möchte aber trotzdem eine Beratung haben. Geht das?

Ja. Wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um die Ernährung.

Was kostet eine Ernährungsberatung?

Das Erstberatungsgespräch kostet 70€ und dauert 45 Minuten. Jede weitere Folgeberatung kostet 60€ und dauert ca. 30 Minuten.

Muss ich die Beratung gleich bezahlen?

Im Normalfall stellen wir die Rechnung spätestens nach den ersten 5 Beratungen und Sie überweisen uns den Rechnungsbetrag. Wenn Sie eine andere Zahlungsart wünschen, sprechen Sie uns gerne beim ersten Termin an.

Bezuschusst meine Krankenkasse die Ernährungsberatung?

Liegt eine Erkrankung vor, bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für bis zu fünf Beratungen pro Jahr. Hierfür benötigen Sie eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, aus der Ihre Diagnose hervorgeht.

In welcher Höhe bezuschusst meine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung?

Das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, in welcher Höhe die Bezuschussung liegt. Im Normalfall bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen unsere Beratungskosten zwischen 50-80% für die ersten 5 Beratungen.

Wann bekomme ich die Bezuschussung von meiner Krankenkasse gutgeschrieben?

 Nach Abschluss der Beratung bekommen Sie eine Rechnung von uns. Sie überweisen den Betrag an das angegebene Konto und reichen im Anschluss die Rechnung und den Zahlungsnachweis bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Krankenkasse überweist Ihnen zeitnah die Bezuschussung auf Ihr Konto.

Kann die Ernährungsberatung auch online stattfinden?

Der Erstberatungstermin findet in der Regel bei uns in der Praxis statt. Folgeberatungen können online stattfinden.

Darf eine Begleitperson bei der Beratung dabei sein?

Gerne können Sie eine Begleitperson zur Beratung mitbringen.

Ich möchte an einem Kurs teilnehmen. Wie kann ich mich anmelden?

Sie können sich telefonisch unter 07223/806075 bei uns für einen Kurs anmelden. Falls wir gerade im Gespräch sind, dürfen Sie auf den Anrufbeantworter sprechen und wir rufen Sie gerne zurück. Alternativ können Sie sich auch per Mail an info@ernaehrungspraxis-baden.com für einen Kurs anmelden.

Bezuschusst meine Krankenkasse den Kurs?

Ja, unsere Kurse sind alle zertifiziert. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Kurskosten.

In welcher Höhe bezuschusst meine Krankenkasse die Kurskosten?

Das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, in welcher Höhe die Bezuschussung liegt.

Ich möchte ein Praktikum machen. Ist das in der Praxis möglich?

Schülerpraktika sind leider nicht möglich. Wenn Sie bereits im Studium sind oder eine Ausbildung machen, können Sie sich gerne melden und wir schauen, in welchem Zeitraum ein Praktikum möglich ist.





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